( AlVG § 12 Abs 6 lit c, ASVG § 5 Abs 2 ) Stellt der Einkommensteuerbescheid eines Arbeitslosen, der seinen Gewerbeschein einem Gastgewerbebetrieb als gewerberechtlicher Geschäftsführer zur Verfügung gestellt hat, das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit mit S 168.861,- fest, ist es betreffend Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze unerheblich, ob er dieses durch 12 zu teilende Einkommen aus einer oder mehreren selbständigen Erwerbstätigkeiten erzielt hat. VwGH 96/08/0377 v. 10.11.1998. (Beschwerde abgewiesen)