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Erlaubte Beschäftigungszeiten trotz Ehenichtigkeitsurteil

ARD 5355/20/2002 Heft 5355 v. 8.11.2002

( § 4c, § 15 Abs 1 Z 2 AuslBG, Art 6 ARB 1/80 ) Wurde der einem türkischen Staatsangehörigen wegen Eheschließung mit einer Inländerin ausgestellte Befreiungsschein nach Vorliegen eines Ehenichtigkeitsurteils nicht widerrufen, gelten aufgrund des Befreiungsscheines zurückgelegte Beschäftigungszeiten als erlaubt.

VwGH 20.03.2002, 99/09/0036

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