(ErbStG § 3 Abs 1) Bei der Beurteilung eines der Schenkungssteuer unterliegenden Erwerbsvorganges ist keineswegs allein vom Urkundeninhalt auszugehen; vielmehr ist von der Abgabenbehörde der tatsächliche Inhalt des Erwerbsvorganges zu erforschen. VwGH 94/16/0254 v. 28.03.1996. (Bescheid aufgehoben)