(Bgld LAO § 150 Abs 2, KanalabgG § 5, ZustG § 7) Mangels eines Zustellnachweises hinsichtlich eines Erhebungsblattes zur Ermittlung der Kanalanschlußgebühr - und zwar einer Zustellung an den Abgabepflichtigen - darf nicht davon ausgegangen werden, daß dieser und die dazu gegebenen Erläuterungen (zur Kenntnisnahme vom Ergebnis der Berechnung) dem Abgabepflichtigen zur Kenntnis gelangt sind und ihm damit im gemeindebehördlichen Abgabenverfahren Gelegenheit gegeben wurde, zum Ergebnis des Ermittlungsverfahrens Stellung zu nehmen. VwGH 92/17/0084 v. 22.03.1996. (Bescheid aufgehoben)