( EO § 301 ) Die Vorlage der Abmeldung von der Gebietskrankenkasse, die erst nach dem Zeitpunkt der Zustellung der Drittschuldnererklärung bzw. des Zahlungsverbotes erfolgt ist, kann für sich allein nicht als ausreichende Drittschuldnererklärung angesehen werden. ASG Wien 31 Cga 31/96x v. 20.08.1996, Revision nicht Folge gegeben.