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Entlassung - kein Anfechtungstatbestand

ArbeitsrechtARD 4773/24/96 Heft 4773 v. 6.9.1996

(ArbVG § 105 Abs 3, § 107) Eine Entlassung kann nicht deswegen angefochten werden, weil sie ein gravierendes Hindernis bei der Postensuche bzw. im beruflichen Fortkommen darstellt.

OLG Wien 8 Ra 105/96m v. 10.05.1996

in Bestätigung von ASG Wien 26 Cga 221/95z v. 17. 11. 1995

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