(AngG § 27 Z 4, UrhG § 74 Abs 1) Die Weigerung eines Arbeitnehmers, der seinem Arbeitgeber leihweise Lichtbilder (Fotos), die er privat aufgenommen hat, zur Herstellung von Ansichtskarten überlassen hat, die Negative zur weiteren Reproduktion herauszugeben, stellt keine beharrliche Weigerung, gerechtfertigten Anordnungen des Arbeitgebers nachzukommen, dar. OLG Wien 7 Ra 128/96m v. 14.06.1996.