§ 12 Abs 1 APSG, § 1162b ABGB - Da die Entlassung eines Arbeitnehmers, der seinem Arbeitgeber den Zeitpunkt seiner Einberufung zum Präsenzdienst ordnungsgemäß mitgeteilt hat, ohne vorherige Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gemäß § 12 Abs 1 APSG rechtsunwirksam ist, kommt es auf die Frage der Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist nicht an.
.. 22.09.2004, 30 Cga 15/04y