vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Enteignungsentschädigungsverfahren - verspätetes Rechtsmittel ist jedenfalls zurückzuweisen

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2007/659Zak 2007, 378 Heft 19 v. 9.11.2007

AußStrG nF: § 46 Abs 3

EisbEG § 24 Abs 1

Ein verspätetes Rechtsmittel ist im Enteignungsentschädigungsverfahren nach dem EisbEG jedenfalls unzulässig, weil § 46 Abs 3 AußStrG nF hier nicht anwendbar ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte