ABGB §§ 864a, 879 Abs 3
KSchG § 6 Abs 2 Z 3 und Abs 3, § 28 Abs 1, § 29 Abs 1
Eine sich am EURIBOR orientierende Verzinsungsklausel in Emissionsbedingungen für Bankschuldverschreibungen, die eine "Nullverzinsung" ermöglicht, ist nur gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB, wenn der erreichte Zinssatz von 0 % ungeachtet jeder weiteren Entwicklung des EURIBOR bis zum Ende der Laufzeit der Bankschuldverschreibung festgeschrieben wird.