ABGB § 879 Abs 3
KSchG § 6 Abs 1 Z 1, § 28 Abs 1
Bei Emission von Genussscheinen durch eine Gesellschaft (weder Bank noch Versicherungsunternehmen) ist der in den AGB für Verbraucher vorgesehene Ausschluss eines außerordentlichen Kündigungsrechts für die Dauer der Gesellschaft als sittenwidrig iSd § 879 Abs 3 ABGB anzusehen, ohne dass es auf die Börsengängigkeit der Beteiligung ankäme.