( AngG § 23, AVRAG § 3 ) Erklärt ein Arbeitnehmer in einem Gespräch mit dem Arbeitgeber anlässlich eines Betriebsübergangs, beim Betriebsübernehmer nicht weiterarbeiten zu wollen, ist darin noch keine den Abfertigungsanspruch verhindernde Arbeitnehmerkündigung zu sehen.
OGH 9 Ob A 84/97m v. 09.04.1997