( AVRAG § 3, RL 77/187/EWG ) Ein Mitglied des Betriebsrats ist im Fall eines Betriebsteilübergangs berechtigt, dem „automatischen“ Übergang seines Dienstverhältnisses zum Erwerber zu widersprechen, so dass sein Dienstverhältnis auch nach dem Betriebsteilübergang noch weiterhin zum „Alt-Arbeitgeber“ aufrecht fortbesteht.
OGH 8 Ob A 105/97t v. 23.05.1997