( ASVG § 120 Abs 1 Z 3 ) Es besteht kein Anspruch auf Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft, wenn die Mutter bloß zur Zeit der Entbindung, nicht aber zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles, im primären Fall also am Beginn der achten Woche vor der voraussichtlichen Entbindung, versichert war.
OGH 10 Ob S 312/98z v. 12.01.1999