( AlVG § 9 Abs 2, § 7 Abs 1 Z 1 ) Die Zuweisung einer Beschäftigung außerhalb des Wohn- oder Aufenthaltsbereiches eines Arbeitslosen kann unzumutbar sein, wenn dadurch die bisher neben seiner Erwerbstätigkeit vorgenommene Pflege seiner pflegebedürftigen Mutter auch bei Vornahme zumutbarer Vorkehrungen gefährdet wäre.
VwGH 96/08/0398 v. 22.12.1998