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Einlagenrückgewähr.

5. OGH – Zivilsachen21.03 GmbH-RechtMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7524Jus-Extra OGH-Z 2025, 14 Heft 444 v. 10.7.2025

§ 82 GmbHG, § 83 GmbHG

Für Geschäfte, in denen eine verbotene Einlagenrückgewähr liegt, mangelt es den Geschäftsführern immer an Vertretungsmacht. Rechtswirksame Vertretung ist also nicht Voraussetzung für den Anspruch auf Rückersatz.

OGH, 06.11.2024, 6 Ob 98/24s

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