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Verbotene Einlagenrückgewähr, Haftung.

5. OGH – Zivilsachen21.03 GmbH-RechtMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7525Jus-Extra OGH-Z 2025, 14 Heft 444 v. 10.7.2025

§ 82 GmbHG, § 83 GmbHG

Ist der mittelbare Gesellschafter alleiniger Anteilseigner der zwischengeschalteten Gesellschaft und überdies deren Geschäftsführer, so haften bei verbotener Einlagenrückgewähr mittelbarer und unmittelbarer

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