§ 79 Abs 1 GmbHG
Stimmen sämtliche Gesellschafter einer konkreten Teilabtretung eines Geschäftsanteils zu oder wirken daran mit, führt das Fehlen einer Teilabtretungen gestattenden Bestimmung im Gesellschaftsvertrag nicht zur Unwirksamkeit dieser Teilabtretung.
OGH, 06.11.2024, 6 Ob 224/23v

