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Einigung über InsolvenzrechtsharmonisierungsRL

ZIK_aktuellBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2025/239ZIK 2025, 207 Heft 6 v. 17.12.2025

Am 19. 11. 2025 haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die RL zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts erzielt (s dazu die Presseaussendung https://www.consilium.europa.eu/et/press/press-releases/2025/11/19/insolvency-proceedings-council-and-european-parliament-agree-on-common-eu-rules/ ). Damit werden in der EU für einige Bereiche des Insolvenzrechts einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen (s dazu Eriksson, Harmonisierung des Insolvenzrechts - die Richtlinie im Endspurt, ZIK 2025/201, 168). Die Mitgliedstaaten sollen zwei Jahre und neun Monate Zeit haben, um die RL in nationales Recht umzusetzen.

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