( EGV Art 34, ZPO § 448 ) Eine nationale Vorschrift kann das Mahnverfahren in Fällen ausschließen, in denen die Zustellung an den Schuldner in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft zu erfolgen hätte; dies stellt keine Beschränkung des freien Zahlungsverkehrs dar. EuGH Rs. C-412/97 v. 22.06.1999, Fall Ed Srl.