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Bankgeheimnis und devisenrechtliche Auskünfte über Schillingkonten

BetriebswichtigesARD 5042/16/99 Heft 5042 v. 13.7.1999

( BWG § 38, DevG § 20 Abs 1 ) Das Bankgeheimnis nach § 38 Bankwesengesetz (BWG) steht der Pflicht, auf Grund des § 20 Abs 1 erster Satz Devisengesetz (DevG) auch über Schillingkonten Auskunft zu erteilen, nicht entgegen.

VwGH 95/17/0463 und VwGH 96/17/0098 v. 21.12.1998

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