§ 382b EO
Der OGH nimmt zur Auslegung des Begriffs " Psychoterror" Stellung und prüft, ob die in Form der Sachgewalt zur Geltung gebrachte Aggressionsbereitschaft und das unangemeldete Betreten der Ehewohnung eine Ausweisung nach § 382b EO rechtfertigt.
OGH 27.2.2007, 10 Ob 7/07p