§ 382g EO; § 107a StGB; § 1328a ABGB
Bereits eine drohende Verletzung der Persönlichkeitsspähre rechtfertigt die Geltendmachung einer Unterlassungsklage oder einer EV nach § 382g EO.
OGH 13.1.2007, 8 Ob 155/06m
§ 382g EO; § 107a StGB; § 1328a ABGB
Bereits eine drohende Verletzung der Persönlichkeitsspähre rechtfertigt die Geltendmachung einer Unterlassungsklage oder einer EV nach § 382g EO.
OGH 13.1.2007, 8 Ob 155/06m