§ 382b EO
Die mit einem Scheidungsverfahren in Verbindungen stehenden nervlichen Belastungen können nicht als " Psychoterror" qualifiziert werden, der eine Ausweisung des Ehepartners rechtfertigen könnte.
OGH 16.3.2007, 6 Ob 16/07g
§ 382b EO
Die mit einem Scheidungsverfahren in Verbindungen stehenden nervlichen Belastungen können nicht als " Psychoterror" qualifiziert werden, der eine Ausweisung des Ehepartners rechtfertigen könnte.
OGH 16.3.2007, 6 Ob 16/07g