Liebe Leserinnen und Leser!
Ein politisch und wirtschaftlich trauriges Jahr neigt sich dem Ende zu. Es bleibt zu hoffen, dass die vielen Krisen ein baldiges Ende finden und sich alles in Wohlgefallen auflöst.
Nach wie vor hat die COVID-19-Pandemie grundlegende Rechtsfragen aufgeworfen. In diesem Sinne hat Thomas Müller die grundrechtliche und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit von (coronabedingten) Besuchsbeschränkungen und Besuchsverboten in Krankenanstalten und Pflegeheimen untersucht. Selbstverständlich müssen derartige Besuchsverbote und Besuchsbeschränkungen verhältnismäßig sein.