1. Der Betrieb einer Gemeinschaftsantennenanlage durch eine Wohnbaugenossenschaft ist keine öffentliche Wiedergabe iSd Art 3 Abs 1 InfoRL bzw iSd §§ 17 und 59a UrhG.
2. Eine Wohnbaugenossenschaft, die in den Wohnhausanlagen Gemeinschaftsantennenanlagen betreibt, ist kein Kabelunternehmen.

