1. IZm der Vermarktung von Generika stellt der bloße Antrag auf eine Marktzulassung durch ein Generikaunternehmen keine unmittelbare Rechtsverletzung dar, ebenso wenig wie die Erteilung einer solchen Zulassung.
1. IZm der Vermarktung von Generika stellt der bloße Antrag auf eine Marktzulassung durch ein Generikaunternehmen keine unmittelbare Rechtsverletzung dar, ebenso wenig wie die Erteilung einer solchen Zulassung.
