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Umfang der Entschädigung nach § 8 Abs 3 MRG

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2025/97ecolex 2025, 192 Heft 3 v. 27.3.2025

1. § 8 Abs 3 MRG regelt die Ersatzpflicht des Vermieters für vom Mieter infolge der Durchführung von Erhaltungsarbeiten erlittene Nachteile. Ein Ersatz für Ungemach wegen der Nichtdurchführung von Erhaltungsarbeiten kann nicht auf § 8 Abs 3 MRG gestützt werden.

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