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Eintrittsberechtigung nach § 14 Abs 3 MRG

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2025/98ecolex 2025, 192 Heft 3 v. 27.3.2025

Ein gemeinsamer Haushalt iSv § 14 Abs 3 MRG erfordert ein auf Dauer angelegtes gemeinsames Wohnen und Wirtschaften in der Wohnung. Der Mieter und seine Angehörigen bilden keinen gemeinsamen Haushalt, wenn der Mieter sich nur aus Bequemlichkeit fallweise in der aufgekündigten Wohnung aufhält.

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