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Außergewöhnliche Betriebsgefahr bei Gefahrenbremsung durch Betätigung des Zugnotstopps in einer U-Bahnstation

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNatascha Brandstätterecolex 2025/54ecolex 2025, 110 Heft 2 v. 26.2.2025

1. Der Unterschied zw gewöhnlicher und außergewöhnlicher Betriebsgefahr ist funktionell darin zu erblicken, dass zur gewöhnlichen Betriebsgefahr besondere Gefahrenmomente hinzutreten, die nach dem normalen Ablauf der Dinge nicht schon dadurch gegeben waren, dass ein Fahrzeug überhaupt in Betrieb gesetzt wurde.

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