Wenn eine Wertsicherungsklausel bei einem Verbrauchervertrag nur dem Vermieter ein Recht zur Anhebung des Mietzinses in Folge einer Wertsicherungsvereinbarung einräumt, nicht aber dem Mieter auch ein Recht auf Reduktion des Mietzinses, ist die Wertsicherungsklausel nach § 6 Abs 1 Z 5 KSchG unwirksam.
4 Ob 103/25p

