Das BFG hat sich (erneut) mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von entgeltlichen Vermietungsleistungen von nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Pkw auseinandergesetzt. Das Gericht gelangte in seinem aktuellen Erk RV/2100765/2024 v 10. 1. 2025 zu dem Schluss, dass eine Besteuerung der Vermietung des Pkw aus systematischen Erwägungen unterbleiben muss, und hat sich dementsprechend gegen die Belastung mit USt entschieden. Dieses Ergebnis ist zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung grundsätzlich erstrebenswert, es bleibt jedoch fraglich, ob das geltende Recht eine ausreichende Rechtsgrundlage für dieses Ergebnis bietet.

