Obwohl der Kündigungsschutz materiell am Arbeitsvertragsstatut anknüpft, setzt die Anwendung der §§ 105 ff ArbVG voraus, dass der AN in einem inl Betrieb beschäftigt ist.
9 Ob A 94/24z
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Obwohl der Kündigungsschutz materiell am Arbeitsvertragsstatut anknüpft, setzt die Anwendung der §§ 105 ff ArbVG voraus, dass der AN in einem inl Betrieb beschäftigt ist.
9 Ob A 94/24z
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