1. Unter dem Oberbegriff des Insichgeschäfts werden die Doppelvertretung, also wenn ein Vertreter für zwei Vertretene, für die er vertretungsberechtigt ist, ein Geschäft abschließt, ebenso wie das Selbstkontrahieren ieS zusammengefasst (RS0019621).
1. Unter dem Oberbegriff des Insichgeschäfts werden die Doppelvertretung, also wenn ein Vertreter für zwei Vertretene, für die er vertretungsberechtigt ist, ein Geschäft abschließt, ebenso wie das Selbstkontrahieren ieS zusammengefasst (RS0019621).
