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Gerichtliche Bestellung von GmbH-Liquidatoren: Abgrenzung zwischen § 15a und § 89 Abs 2 GmbHG

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2025/360ecolex 2025, 667 Heft 9 v. 2.10.2025

1. Über die Verweisung des § 92 Abs 1 GmbHG gelangt bei Fehlen des Liquidators § 15a GmbHG zu Anwendung (RS0118770).

2. Die Antragslegitimation nach § 15a Abs 1 GmbHG kommt auch Gläubigern der Gesellschaft und solchen Gesellschaftern zu, deren Stammeinlage die Grenze des § 89 Abs 2 Satz 2 GmbHG nicht erreicht (RS0113945).

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