Nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung (FN ) kann der Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft nach § 934 ABGB (laesio enormis) anfechtbar sein, wenn der gemeine Wert der Gegenleistung nicht einmal die Hälfte des gemeinen Werts der eigenen Leistung ausmacht. Nach § 935 Fall 3 ABGB ist die Anfechtung wegen laesio enormis allerdings dann ausgeschlossen, wenn dem verkürzten Vertragsteil der wahre Wert der Gesellschaftsanteile positiv bekannt war. Ein bloßes Kennenmüssen (eine Möglichkeit, sich die Kenntnis zu verschaffen) ist dabei der positiven Kenntnis ebensowenig gleichzusetzen (FN ) wie Zweifel über den wahren Wert von Gesellschaftsanteilen. (FN ) Der vorliegende interdisziplinäre Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und den betriebswirtschaftlichen Methoden zur Bestimmung des wahren Werts von Gesellschaftsanteilen im Kontext des § 935 ABGB.

