1. Sind die Spruchpunkte eines Bescheids voneinander unabhängig und stehen sie nicht in einem chronologischen Verhältnis, das den Vollzug in einer gewissen Abfolge bedingt, so kann jeder dieser Spruchpunkte in einer beliebigen Reihenfolge vollstreckt werden, sofern der Verpflichtete die auferlegten Verhaltenspflichten missachtet.

