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Beweisverwendungsverbot im Anwendungsbereich des EU-JZG

WirtschaftsstrafrechtRechtsprechungJudikaturNina Schmidtecolex 2025/168ecolex 2025, 321 - 322 Heft 4 v. 18.4.2025

Verstößt die in einer Europäischen Ermittlungsanordnung angeordnete Ermittlungsmaßnahme gegen das Vollstreckungshindernis des § 55a Abs 1 Z 13 EU-JZG, dürfen die daraus gewonnenen Beweise im Verfahren nicht verwendet werden. Die Verletzung dieses Beweisverwendungsverbots kann im Grundrechtsbeschwerdeverfahren in sinngemäßer Anwendung des § 281 Abs 1 Z 5 StPO angefochten werden.

14 Os 107/24b

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