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Zweckmäßige Delegation allgemeiner Zivilsachen an das HG

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2024/435ecolex 2024, 766 - 767 Heft 9 v. 13.9.2024

1. Nach § 31 Abs 1 JN kann aus Gründen der Zweckmäßigkeit auf Antrag einer Partei anstelle des zuständigen Gerichts ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden.

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