Wenn ein neuer Mieter zu einem bereits überlebenden Mitmieter in einen Mietvertrag eintritt, darf dies nicht zu einer Schlechterstellung des bisherigen Mitmieters führen. Eine Anhebung des Mietzinses nach § 46 MRG wegen des Eintritts des neuen Mieters ist daher nicht möglich.
5 Ob 8/24y