Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Vereinbarung von Ausbildungskostenrückersatz nach § 2d AVRAG auch im Anwendungsbereich des § 11b AVRAG weiterhin möglich ist.
Schlagwörter:
Ausbildung; Ausbildungskosten; Ausbildungskostenrückersatz; Fortbildung; Kostentragung; Weiterbildung.