Das gesetzliche Schriftformerfordernis für die Rückzahlungsklausel für Ausbildungskosten ist nicht erfüllt, wenn der AG die Vereinbarung nicht unterfertigt hat.
9 Ob A 57/23g
Schlagwörter:
Das gesetzliche Schriftformerfordernis für die Rückzahlungsklausel für Ausbildungskosten ist nicht erfüllt, wenn der AG die Vereinbarung nicht unterfertigt hat.
9 Ob A 57/23g
Schlagwörter: