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Bewilligung zwangsweiser Pfandrechtsbegründung nach Insolvenzeröffnung

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2024/387ecolex 2024, 682 Heft 8 v. 7.8.2024

1. Gem § 10 Abs 1 IO kann nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (bis zur Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens) wegen einer Forderung gegen den Schuldner an den zur Insolvenzmasse gehörigen Sachen kein richterliches Pfand- oder Befriedigungsrecht erworben werden. Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die ExVoraussetzungen ist der Zeitpunkt der Beschlussfassung erster Instanz. Ein gegen § 10 Abs 1 IO verstoßender ExAntrag ist abzuweisen.

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