vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Exekution auf das Recht zur Anfechtung eines Schenkungsvertrags

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2024/386ecolex 2024, 681 - 682 Heft 8 v. 7.8.2024

1. Schon nach der bisherigen Rsp vor Inkrafttreten der GREx - von der abzugehen kein Anlass besteht - musste der betreibende Gläubiger im ExAntrag nicht bescheinigen oder beweisen, dass das in Rede stehende Vermögensrecht tatsächlich existiert, tatsächlich dem Verpfl zusteht oder gepfändet und verwertet werden kann. In die Prüfung der Frage, ob die behauptete Forderung, deren Pfändung begehrt wird, überhaupt besteht, hat sich das zur Bewilligung der Ex berufene Gericht nicht einzulassen. Wegen des Nichtbestands oder fehlender Pfändbarkeit oder Verwertbarkeit des in Ex gezogenen Rechts darf der ExAntrag nur dann abgewiesen werden, wenn sich schon aus diesem selbst oder aus den Akten des BewilligungsG zweifelsfrei ergibt, dass das gepfändete Recht nicht besteht oder nicht pfändbar oder nicht verwertbar ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!