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Beschränkung des Baurechts auf einen Gebäudeteil ist unzulässig

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturLjubica Mrvoševićecolex 2024/225ecolex 2024, 397 Heft 5 v. 14.5.2024

1. Gem § 1 Abs 3 BauRG ist die Beschränkung des Baurechts auf einen Gebäudeteil, insb ein Stockwerk, unzulässig. In solch einem Fall ist der Baurechtsvertrag wegen anfänglicher rechtlicher Unmöglichkeit nach § 878 ABGB nichtig. Das auf dieser Basis im GB eingetragene Baurecht ist gem § 131 GBG von Amts wegen zu löschen, auch wenn Dritte daran bereits Rechte erworben haben. Auch eine Löschungsklage gegen den Bauberechtigten ist - wie im konkreten Fall - möglich.

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