1. Die wiederholte kurzfristige Vermietung eines als Wohnung gewidmeten Wohnungseigentumsobjekts zu Fremdenverkehrszwecken ist eine genehmigungspflichtige Widmungsänderung. Ohne Genehmigung besteht eine Unterlassungspflicht.
1. Die wiederholte kurzfristige Vermietung eines als Wohnung gewidmeten Wohnungseigentumsobjekts zu Fremdenverkehrszwecken ist eine genehmigungspflichtige Widmungsänderung. Ohne Genehmigung besteht eine Unterlassungspflicht.