vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum anwaltlichen Vertretungsvorbehalt

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturLjubica Mrvoševićecolex 2024/223ecolex 2024, 396 - 397 Heft 5 v. 14.5.2024

1. Das Vertretungsrecht eines RA umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten (§ 8 Abs 1 RAO). Hiervon umfasst ist nicht bloß die Vertretung vor Behörden und Gerichten, sondern ua auch die Vertretung eines Klienten in Rechtsangelegenheiten gegenüber Dritten im Zuge einer vor- und/oder nachprozessualen Korrespondenz. Die Befugnis zur umfassenden berufsmäßigen Parteienvertretung ist den RA vorbehalten (§ 8 Abs 2 RAO).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!