Der originäre Regressanspruch gem § 334 ASVG besteht auch, wenn der AG kein ausreichendes Kontrollsystem im Betrieb eingerichtet hat, um Verstöße gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften hintanzuhalten.
9 Ob A 68/23z
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Der originäre Regressanspruch gem § 334 ASVG besteht auch, wenn der AG kein ausreichendes Kontrollsystem im Betrieb eingerichtet hat, um Verstöße gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften hintanzuhalten.
9 Ob A 68/23z
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