Im vorliegenden Beitrag wird zunächst der Zeitpunkt des Vermögensübergangs aus umgründungssteuerlicher und bilanzieller Sicht beleuchtet. Anschließend erfolgt eine Auseinandersetzung mit den Besonderheiten des Stabilitätsabgabegesetzes (StabAbgG) iZm Umgründungen. Dabei soll die Frage geklärt werden, welcher Zeitpunkt für den Vermögensübergang bei Verschmelzung von Kreditinstituten für Zwecke der Stabilitätsabgabe maßgeblich ist.