Hat eine ausl Ges, die einer inl Körperschaft vergleichbar ist, ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland, besteht unbeschränkte Steuerpflicht. Für die fehlende Abgabenentrichtung kann der Gf zur Haftung herangezogen werden.
Ro 2021/13/0019
Hat eine ausl Ges, die einer inl Körperschaft vergleichbar ist, ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland, besteht unbeschränkte Steuerpflicht. Für die fehlende Abgabenentrichtung kann der Gf zur Haftung herangezogen werden.
Ro 2021/13/0019